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Zu unserem Thema "Gewalt gegen Frauen - hat sie eine neue Dimension erreicht?" sprachen

Etta Hallenga, Frauenberatung Düsseldorf:

Leider suchen Frauen, die Opfer geworden sind, die Schuld bei sich selber, anstatt beim Täter. Gewaltbetroffene Frauen haben die Möglichkeit, anonym Beratung aufzusuchen und mit fachkundiger Hilfe einen Weg zu finden (Superheldinnen).

 

 

Martina Lörsch, Rechtsanwältin, Deutscher Juristinnenbund:

Sexuelle Übergriffe fallen häufig nicht unter die Kriterien der Vergewaltigung, weil in der Wertung der Rechtsprechung Gewalt, Androhung von Gewalt oder eine schutzlose Lage der Frau nicht gegeben sind.

Der aktuelle Gesetzesentwurf schließt zwar Schutzlücken, aber immer noch muss eine Frau belegen, sie sich gegen den Übergriff schützt. Bei Eigentumsdelikten hingegen ist bereits der Zugriff auf fremdes Eigentum strafbar.

Abschließend verabschiedeten die Delegierten die Resolution

 

Istanbul Konvention umsetzen - Jetzt

Sexuelle Selbstbestimmung muss voraussetzungslos gewährleistet sein. Das ist die Position des FrauenRat NRW.

Spätestens seit Mai 2011 ist der Bundesrepublik Deutschland bekannt, dass das deutsche Sexualstrafrecht geändert werden muss. Der vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz dem Kabinett vorgelegte Gesetzesentwurf reicht nicht aus, um die bestehenden Schutzlücken zu schließen. Vorgesehen in dem vorgelegten Entwurf ist im Wesentlichen zwei Paragraphen zu verändern. Das sind § 177 und § 179 StGB.

Die geplanten Änderungen sind aus Sicht des Frauenrat NRW völlig unzureichend.

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (Istanbul - Konvention, Mai 2011) und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verpflichten die Staaten der Europäischen Union zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung

alle nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen unter Strafe zu stellen.

Die Bundesrepublik Deutschland hat beide Übereinkommen gezeichnet. Die abschließende Ratifizierung steht noch immer aus.

In ihren Stellungnahmen haben „Der deutsche Juristinnenbund“ im Mai und Juli 2014 und der „Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe“ im Februar 2016 mit sehr konkreten Änderungen reagiert: Nicht das Verhalten des Opfers darf entscheidungserheblich sein, sondern das Verhalten des Täters. Ein Paradigmenwechsel, dem sich der FrauenRat NRW anschließt. Jegliche sexuelle Handlung, die ohne das Einverständnis der anderen beteiligten Personen vorgenommen wird, muss unter Strafe gestellt werden.

Das Einverständnis zu sexuellen Handlungen muss freiwillig als Ergebnis des freien Willens der beteiligten Personen erteilt werden.

Mit anderen Worten: ja sagen!

Dies muss in der geplanten Gesetzesänderung deutlich zum Ausdruck gebracht werden.

 

Und dann gab es noch einen Abschied: Anne Müller de Raadt ist nach zwanzigjähriger Tätigkeit in den Ruhestand gegangen. Die Vorsitzende Dr. Patricia Aden dankte ihr im Namen des Vorstands für ihr großes Engagement. Auf dem Bild (unten) von links nach rechts: Anne Müller de Raadt, Ulla Meurer und Patricia Aden.