Tagung der Konferenz der Landesfrauenräte am 21. und 22. September 2012 im Neuen Schloss in Stuttgart
Die Konferenz der Landesfrauenräte kommt einmal im Jahr zusammen. Die Vertreterinnen aus den 16 Bundesländern tauschen sich dabei über ihre Arbeit und über frauenpolitische Entwicklungen aus. Auch der Kontakt mit dem Deutschen Frauenrat wird gepflegt.
Der FrauenRat NRW wurde von der Vorsitzenden Dr. Patricia Aden und von der stellvertretenden Vorsitzenden Maria Opterbeck vertreten.
Die Bundeskonferenz gibt den Landesfrauenräten die Möglichkeit, auch auf Bundesebene wirksam zu werden. Die von der Konferenz beschlossenen Anträge werden durch den gastgebenden Landesfrauenrat an die entsprechenden Stellen, z. B. Bundesministerien oder Bundestagsfraktionen verschickt.
Das Thema der diesjährigen Tagung "Arme Frauen – reiches Land " zeigte erneut, dass Frauen oft wirtschaftlich schlechter gestellt sind, vor allem im Alter. Verschiedene Faktoren wirken hier zusammen, wie die Unterbrechung der Erwerbsbiografie, die Lohnungleichheit und die mangelnde Anerkennung der Erziehungsleistung in der Rentenberechnung.
Der von dem Landesfrauenrat Nordrhein-Westfalen gestellte Antrag wurde einstimmig angenommen:
Antrag an die Konferenz der Landesfrauenräte
Stuttgart, 22.9. 2012
Gleiche Berücksichtigung von Erziehungszeiten in der Rentenversicherung für alle Frauen
Die Konferenz der Landesfrauenräte möge beschließen:
Die Bundeskonferenz der Landesfrauenräte fordert die Bundesregierung dringend auf, bei dem Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Alterssicherung die Ungleichheit zwischen älteren und jüngeren Frauen zu beseitigen und bei der Rentenanwartschaft jeder Frau für jedes Kind drei Erziehungsjahre anzurechnen.
Begründung:
Zur Zeit wird Frauen, deren Kinder nach 1992 geboren wurden, bei der Rentenanwartschaft für jedes Kind ein Bonus von drei Jahren angerechnet, bei Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, ist es nur ein Jahr.
Das ist besonders deshalb ungerecht, weil Frauen, deren Kinder vor dem Stichtag geboren wurden, viel weniger Möglichkeiten hatten, eigene Rentenansprüche zu erwerben, als es Frauen heute haben.
Die von dem geplanten Gesetz benachteiligten Frauen, gehören etwa den Geburtsjahrgängen 1950 bis 1965 an. Sie wuchsen noch in der Vorstellung von dem Mann als dem Familienernährer auf. Eine eigene Berufstätigkeit der Frau neben der Familie war weder gesellschaftlich anerkannt, noch war sie in vielen Fällen möglich, da familienfreundliche Konzepte der Wirtschaft und Betreuungseinrichtungen fehlten.
Das geplante Gesetz zur Stärkung der Alterssicherung soll die Rentenanwartschaft von den Personen verbessern, die trotz einer großen Arbeitsleistung während ihres Lebens nur Aussicht auf eine geringe Rente haben. Zu dieser Gruppe gehören auch die Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Daher muss der Gesetzesentwurf in diesem Punkt nachgebessert werden.