PRESSEMITTEILUNG
Drohende Versorgungslücken in der Geburtshilfe – FrauenRat NRW fordert politische Verantwortung und faire Bedingungen für Beleghebammen
Düsseldorf, Dezember 2025 – Der FrauenRat NRW warnt eindringlich vor den gravierenden Folgen des neuen Hebammenhilfevertrags, der am 1. November 2025 in Kraft getreten ist. Nach Einschätzung vieler Expert*innen sowie Mitgliedsverbänden drohen erhebliche Versorgungslücken in der Geburtshilfe – insbesondere in Regionen, in denen Beleghebammen bislang eine tragende Rolle spielten.
Die vorgesehenen Regelungen gefährden die wirtschaftliche Grundlage vieler freiberuflicher Hebammen, insbesondere der Beleghebammen, die rund 20 Prozent aller Geburten in Deutschland begleiten. In NRW wurden allein im Jahr 2024 knapp 26.000 Geburten durch Hebammen im Belegsystem betreut. Die Zahlen zeigen, dass das Belegsystem ein zentraler Bestandteil der geburtshilflichen Versorgung im Land ist.
„Wenn freiberufliche Hebammen aufgeben müssen, verlieren Frauen in NRW die Wahlfreiheit, wo und wie sie gebären wollen. Eine wohnortnahe, sichere und selbstbestimmte Geburt darf nicht gefährdet werden“, so der FrauenRat NRW.
Die Krankenhauslandschaft in NRW ist bereits seit Jahren angespannt. Seit 2007 wurden rund 60 Kreißsäle geschlossen.
Wenn freiberufliche Hebammen keine auskömmliche Vergütung mehr erhalten, droht nicht nur der Verlust beleghebammengeführter klinischer Geburtshilfe, sondern auch eine massive Schwächung der ambulanten Versorgung in Schwangerschaft, Wochenbett und Stillzeit. Damit gerät die Versorgungssicherheit in allen Bereichen der Geburtshilfe zunehmend in Gefahr.
Hebammen leisten hochwirksame Präventionsarbeit. Bereits die Teilnahme an einem Geburtsvorbereitungskurs stärkt das Wohlbefinden der Schwangeren und Partner*innen, baut Ängste ab und kann Komplikationen vermeiden. Gleiches gilt für die kontinuierliche Betreuung während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit.
Diese Betreuung durch Hebammen reduziert medizinische Interventionen, steigert die Zufriedenheit der betreuten Frauen und senkt Folgekosten, etwa durch geringere Komplikationsraten und weniger Folgeerkrankungen. Damit trägt die Arbeit der Hebammen nicht nur zur Gesundheit der Frauen und ihrer Familien bei, sonder auch zur Entlastung des Gesundheitssystems.
Forderungen des FrauenRat NRW
• Wir fordern die Einrichtung einer interministeriellen Arbeitsgruppe zur Verbesserung und Gestaltung der geburtshilflichen Versorgung in NRW.
• Die flächendeckende, wohnortnahe geburtshilfliche Versorgung in NRW muss gesichert bleiben.
• Die Versorgung von Frauen darf nicht dem Spardruck des Gesundheitssystems geopfert werden.
• Arbeitsbedingungen und Vergütung der Beleghebammen müssen ihrer Verantwortung und ihrem Qualifikationsniveau gerecht werden.
• Angesichts des Wegfalls geburtshilflicher Angebote in der Fläche müssen ambulante und freiberufliche Versorgungsstrukturen gestärkt, nicht geschwächt werden.
„Geburtshilfe ist kein Luxus, sondern eine grundlegende Voraussetzung für Frauengesundheit und Familienwohl. Wir appellieren an Politik, Krankenkassen und alle relevanten Akteure: Gewährleisten Sie das Recht der Frauen auf eine hochwertige, selbstbestimmte Versorgung rund um die Geburt.“
PDF-Version: PM Drohende Versorgungslücken in der Geburtshilfe
