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Unter Vorsitz des Landesfrauenrates Niedersachsen e.V. (LFRN) ging am Wochenende die Online-Konferenz der Landesfrauenräte (KLFR) mit 140 Teilnehmer*innen aus dem Bundesgebiet erfolgreich zu Ende. Seit 1996 tagt der Zusammenschluss aller bundesdeutschen Landesfrauenräte mit rotierendem Vorsitz einmal im Jahr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für den FrauenRat NRW nahmen die Vorsitzende Andrea Rupp sowie die Leiterin der Geschäftsstelle Clarissa Schröer teil. Das öffentliche Fachforum stand unter dem Fokus „Parität“. Dort wurde diskutiert, welche Anforderungen an ein verfassungskonformes Paritätsgesetz zu stellen sind und wie die gesellschaftliche Debatte um gleichberechtigte Teilhabe in der Politik befördert werden kann. Der FrauenRat NRW setzt sich seit Jahren für „Mehr Frauen in die Parlamente“ ein.

„Parlamente sind – auf Bundes-, Landes-, regionaler und kommunaler Ebene – wesentliche Orte der gesellschaftlichen und politischen Willensbildung und Gestaltung. Frauen – die Mehrheit der Bevölkerung – müssen hier entsprechend vertreten sein.“, heißt es in der von der KLFR verabschiedeten Resolution „Höchste Zeit für Parität!“.

Die Konferenz der Landesfrauenräte (KLFR) fordert

  • den Deutschen Bundestag sowie die Landtage erneut auf, Regelungen zu treffen und Öffentlichkeitskampagnen zu initiieren, um eine gleiche Repräsentanz von Frauen und Männern in den Parlamenten zu erreichen,
  • die Parteien auf, Wahllisten im Reißverschlussverfahren zu besetzen, und bei der Nominierung für Direktmandate eine paritätische Besetzung mit Frauen sicherzustellen.

Die Konferenz der Landesfrauenräte (KLFR) appelliert

  • an die Parteien, innerparteiliche Strukturen und Kulturen so zu gestalten, dass sie für Frauen attraktiv sind sowie aktiv auf Frauen zuzugehen, um sie für politische Führungsaufgaben zu gewinnen,
  • an Frauen, sich politisch zu engagieren und nachdrücklich verantwortungsvolle Führungsaufgaben in Parteien einzufordern.

Bereits 2017 und 2018 hatte die Konferenz der Landesfrauenräte gefordert, verfassungskonforme Gesetzesvorschläge zur Erreichung der gleichen Repräsentanz von Frauen und Männern in den Parlamenten zu erarbeiten. Der Gleichstellungsauftrag aus Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz (sowie ähnliche Regelungen in fast allen Landesverfassungen) verpflichtet den Staat, Maßnahmen zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu ergreifen, und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Da die bisher erfolgten Maßnahmen durch die Parteien selbst noch nicht zu einer angemessenen Repräsentanz von Frauen in den Parlamenten geführt haben, sind nunmehr gesetzliche Regelungen unumgänglich.

Die Vertreter*innen aus den Bundesländern diskutierten über die Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Umsetzung der Parität und informierten sich über Projekte aus Brandenburg, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen. Nach der Bundestagswahl soll eine Öffentlichkeitskampagne zur Wahlprüfungsbeschwerde initiiert werden.